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   VG Stuttgart, 13.01.2022 - A 1 K 3490/19   

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VG Stuttgart, 13.01.2022 - A 1 K 3490/19 (https://dejure.org/2022,54782)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13.01.2022 - A 1 K 3490/19 (https://dejure.org/2022,54782)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - A 1 K 3490/19 (https://dejure.org/2022,54782)
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  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; GG, Art 16a
    Tunesien: Flüchtlingseigenschaft wegen Gruppenverfolgung Homosexueller

 
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  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2018 - A 3 S 791/18

    Syrische Asylbewerber; Rückkehrprognose; illegale Ausreise und Aufenthalt im

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2022 - A 1 K 3490/19
    Maßgebend ist im Sinne einer objektiven Gerichtetheit die Zielrichtung, die der Maßnahme unter den jeweiligen Umständen ihrem Charakter nach zukommt (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 23.10.2018 - A 3 S 791/18-, juris Rn. 14).

    Diese Vermutung kann dadurch widerlegt werden, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgungshandlungen entkräften (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.10.2018, a.a.O. Rn. 15).

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.10.2018, a.a.O. Rn. 16).

  • VG Stuttgart, 21.03.2017 - A 5 K 3670/16

    Zur Verfolgung Homosexueller in Tunesien

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2022 - A 1 K 3490/19
    Folglich muss der Kläger im Falle einer Rückkehr nach Tunesien mit Verfolgungshandlungen rechnen (vgl. hierzu auch VG Stuttgart, Urt. v. 21.03.2017 - A 5 K 3670/16 juris).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2022 - A 1 K 3490/19
    Dagegen ist eine Freiheitsstrafe, mit der homosexuelle Handlungen bedroht sind und die im Herkunftsland, das eine solche Regelung erlassen hat, tatsächlich verhängt wird, als unverhältnismäßige oder diskriminierende Bestrafung zu betrachten und stellt eine Verfolgungshandlung dar (vgl. EuGH, Urt. v. 07.11.2013-C- 199/12 bis C-201/12 -, juris).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2022 - A 1 K 3490/19
    Insoweit darf das Gericht keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG, Urt. v. 16.04.1985 - 9 C 109.84 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01

    Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht;

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2022 - A 1 K 3490/19
    Hierzu gehört, dass er zu den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Anspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.03.1983 - 9 C 68.81 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 26.10.1989 - 9 B 405.89 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 19.10.2001 - 1 B 24.01 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2022 - A 1 K 3490/19
    Hierzu gehört, dass er zu den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Anspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.03.1983 - 9 C 68.81 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 26.10.1989 - 9 B 405.89 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 19.10.2001 - 1 B 24.01 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90

    Vorbringen des Asylbewerbers - Deutsche Übersetzung seines fremdsprachlich

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2022 - A 1 K 3490/19
    In der Regel kommt deshalb dem persönlichen Vorbringen des Schutzsuchenden, seiner Glaubwürdigkeit sowie der Art seiner Einlassung besondere Bedeutung zu, wobei bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts u. a. Persönlichkeitsstruktur, Wissensstand und Herkunft des Schutzsuchenden berücksichtigen werden müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.08.1990 - 9 B 45.90 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.08.2021 - A 3 S 271/19 -, juris).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2022 - A 1 K 3490/19
    Hierzu gehört, dass er zu den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Anspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.03.1983 - 9 C 68.81 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 26.10.1989 - 9 B 405.89 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 19.10.2001 - 1 B 24.01 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2021 - A 3 S 271/19

    Asylverfahren Syrien; richterliche Überzeugungsbildung bezüglich der Verfolgung

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2022 - A 1 K 3490/19
    In der Regel kommt deshalb dem persönlichen Vorbringen des Schutzsuchenden, seiner Glaubwürdigkeit sowie der Art seiner Einlassung besondere Bedeutung zu, wobei bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts u. a. Persönlichkeitsstruktur, Wissensstand und Herkunft des Schutzsuchenden berücksichtigen werden müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.08.1990 - 9 B 45.90 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.08.2021 - A 3 S 271/19 -, juris).
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